Montag, 27. April 2009

Verbraucherschutz

Es geht zunächst um Objektivität hinsichtlich der Schweinegrippe denn wir hatten Anordnungen die Schweinepest in Zipplingen, Ostalbkreis für mehrere Höfe.
Es waren Anordnungen die Schweinebestände betreffend. Bei gelegentlichen Treffen im Familienclan werden Problematiken der Agrarpolitik besprochen, dies resultiert daraus daß von sechs Clanmitgliedern zwei noch Landwirtschaften betreiben, eine Mastschweinezucht hat etwa 1000 Ferkel, die vom Züchter an den Mäster übergeben werden, dies ist jedoch ein Schweinemastbetrieb, der an den Schlachthof weiterliefert. Die Qualifikationsstruktur hat sich verändert, so daß für den Agrarökonomen ein Facharzt für Humanmedizin zur Seite steht, in der Qualifikation für einen Hof die legitimen Rechte wahrnehmend und ein Doktor der Physik in Optoelektronik in der nächsten Generation, Agrarpolitik für diese Schweinemastbetriebe läuft auf die Regulierungen der Europäischen Union hinaus und wir hatten diese Debatte, daß ein Drittel der Mittel der Europäsichen Union für die Agrarpolitik verwendet werden, dies wurde zuletzt bei der World Trade Organisation WTO in Cancun deutlich als Farm Subsidies kritisiert, die Forderung der BRIC Staaten Brasilien, Russland, Indien und China ging auf Verringerung der Agrarsubventionen und es ging in die Doha Runde über.
Für die Veterinärbehörde bleibt der Stempel das Markenzeichen, das nach einer mikrobiologischen Untersuchung vergeben wird, die Fleischbeschau muß einen Stempel und die Freigabe erbringen.

Angebote für den Verbraucher liegen bei 1.45 € pro Kilo verpackt, hier ist jedoch das Etikett maßgebend und das Produkthaftungsgesetz des Einzelhändlers, es ist über den Hof in den Laden an den Verbraucher gegangen, der politische Streitpunkt waren die Mindestlöhne bei der Schlachtung und der Zerlegung sowie Verarbeitung, sowie die Fleischqualität, dies ist jedoch eine Qualitätsdiskussion mit Implikationen in der Politik, Gesetzesvorhaben wie die Offenlegung von Test- und Untersuchungsergebnissen bei den Kommunen wurden beendet, dies war ein Verbraucherschutzgesetz.

Ein Instrument der Europäischen Union war die Mehrwertsteuerregelung von Herkunftsort und Bestimmungsort falls die Mehrwertsteuersätze differieren, heiekl dann die Schweinemast, die in Rumänien einsetzt mit Züchtern und Landwirten aus Holland, die Ferkel dorthin verbringen, dies führt über Qualitätsdiskussionen und Regulierungen nach Brüssel sowie an das Europäische Parlament sowie zur Europawahl.
Doha Runde und WTO sowie WHO als Unterorganisationen der UN sind in diesen Regulierungen nur mit Konsultativstatus vertreten, Preis- und Mengenregulierungen folgen der Betriebswirtschaft, Implikationen sind für Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt zu erwarten.

Falls es gelegentlich zu Infektionen im Bestand kommt muß dies eingeschränkt werden, die Frage ist, wie dieses Wissen tradiert und in der Veterinärmedizin behandelt wird. Man wird hier die Biologie als Leitwissenschaft annehmen, die Objektivierung muß erfolgen.

Für Schwäbisch Gmünd liegt dies darin, daß am Sonntag Betände aus Hohenlohe ankommen und die Fleiga mit Schweinefleisch handelt, diese Bestände müssen verkaufssicher sein.

Eine Nebendiskussion liegt im Islamismus mit einer Ächtung des Schweines und der Vermeidung von Schweinefleischprodukten zugunsten von Halalprodukten, dies kann jedoch zugunsten der Regulierungsdiskussion in der Europäischen Union vernachlässigt werden, für uns gilt nur der Buchstabe des Gesetzes.

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