Dienstag, 2. Juni 2009

AIR FRANCE

Es ist indifferent verlaufen. Mir fiel eine Publikation in die Hände, die goformore genannt wird und es ist ein Hochglanzmagazin mit Werbung für örtliche Betriebe, mit einer kleinen Redaktion im Freudental und fast vollständig produziert von Gaiser Crossmedia im Prepress und Print, wie gesagt ein Hochglanzmagazin, man kann die gestrichene Oberfläche nicht für Notizen verwenden aber wie gesagt semiprofessionell erstellt.
Mir sind an diesem Dienstag die Druckausgabe der Zeit und der Stern nicht mehr greifbar, wir haben etwas weiter auszuholen.
Focus gab bekannt und globo tv bestätigte einer der Passagiere der Air France 447 war Luis Pedro Braganca de Orléans, bestätigt vom Vater und Großvater und auf Platz vier der Thronfolgerliste als Kaiser von Brasilien, nur man hatte seit langem dem Präsidenten Ignacio Lula genannt der das Land auf dem G20 Gipfel mit der Queen vertreten hatte, es galten die BRIC Brasil, India, Russia, China Verbindungen und es gab seit der Kapitulation des Dritten Reiches in Italien einen Friedenszustand, die Regeln sind im internationalen Recht festzuhalten.

Staatsbürgerschaftsrecht kann bedeuten, daß für eine Person ein Lebensverdienstprinzip angewendet wird wenn eine Staatshaftung für eine Person angenommen wird wie im Falle des 9/11 Anschlages als es eine Entschädigung des Staates Bundesrepublik für eigene Bürger an eine Deutsche Bank Capital Markets Einheit gab die sich auf eine Million Euro belief, dies jedoch weil die Verursacher nicht haftbar gemacht werden konnten.

Im Falle des technischen Versagens oder bei der untersuchung des Flugzeugabsturzes im Atlantik mit der Air France als Carrier sind die Staatsangehörigkeitsfragen vorerst zweitrangig, es sind von 228 Passagieren jedoch 20 Nationen in den Konsularabteilungen gefragt, denkbar wäre der Seegerichtshof der Vereinten Nationen in Hamburg weil der Unfall über offener See erfolgte damit in internationalen Gewässern, Flugunfalluntersuchungen sind nicht spezifiziert, Carrier war Air FRance und damit gilt französisches Recht und die Justizministerin Rachida Dati soll den Fall annehmen.

Bergungskosten, Aufwandskosten, gehörige Gewissensanstrengung des Staates zur Verhinderung von Unfällen die im Verwaltungsrecht im Einzelfall zur Staatshaftungsklage führen wenn ein Verschulden angenommen wird, hier scheidet Verschulden jedoch aus, es hat einfach ein Blitz in schwerem Wetter und bei Tropensturm eintausend Kilometer vor den Capverden ein Blitz einen Airbus getroffen und er ist mit Mann und Frau untergegangen.

Punkt.

Anmeldung legitimer Belange, von Stuttgart aus für Angehörige, von Fellbach aus, dem Wohnort der Verschollenen, von der Rekonstruktion des Unfallgeschehens aus.

Ein Hinweis wäre ein Gerücht wollte einen Vorstand der PNB Paribas als Bankgesellschaft mit der Brasil Re einer Rückversicherungsgesellschaft ein Joint Venture in Lebensversicherungen betreiben, es ist nach französischen Bankrecht und Europarecht nicht belastbar.

Es hängt daher viel an der AIR France und es gibt kaum Informationen.

Zu den Bildern, die zu Repubblica nach Rom gelangt sind kann gesagt werden, sie geben Eindrücke in Paris CDG Roissy 14.00 am Montag wieder, ich habe das Statement als Druckvorlage der Flughafen Stuttgart zu Film und Bildaufnahmen zur Kenntnis genommen, die Angehörigen wurden in einem gesicherten Raum in Kenntnis gesetzt, es sind keine Verstöße gegen die guten Sitten oder Umgangsregeln zu erkennen, jedoch die gehörige Gewissenserforschung der Angehörigen wird weiter gefordert werden.

In Deutschland sind wir dazu oft auf den Stern angewiesen.

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